Nach der 7. Schwangerschaftswoche ist ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch erforderlich. Dieser wird in der Tagesklinik von einem Gynäkologen durchgeführt. Der Eingriff besteht aus einer kurzen lokalen oder allgemeinen Anästhesie, bei der der Embryo abgesaugt wird. Es wird eine präoperative Beratung vereinbart.
In Luxemburg kann ein Schwangerschaftsabbruch bis zu 12 Schwangerschaftswochen (oder 14 Wochen Amenorrhoe, d.h. 14 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode) durchgeführt werden.
Dieses Verfahren erfordert eine Vollnarkose (manchmal auch eine örtliche Betäubung). Einige Stunden vor dem Eingriff (ca. 3 Stunden) müssen zwei Tabletten Misoprostol in die Vagina eingeführt werden, um den Gebärmutterhals zu öffnen. Dies soll das Einführen einer Kanüle (ein langes Rohr) in die Vagina und die Gebärmutter erleichtern, ein medizinisches Instrument, das den Inhalt der Gebärmutter, d.h. das Ei und die Gebärmutterschleimhaut, absaugt. Das Verfahren dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde. Es ist manchmal möglich, dass eine Ausschabung vorgenommen werden muss, wenn die Absaugung nicht vollständig funktioniert hat. Es können biologische Rückstände (z.B. Plazentagewebe) zurückbleiben, die noch entfernt werden müssen. Bei der Kürettage wird ein löffelförmiges Instrument eingeführt, mit dem der Schwangerschaftsabbruch bei Bedarf abgeschlossen werden kann.
Diese Art des Schwangerschaftsabbruchs ist auch vor der siebten Woche möglich.
Es ist zu beachten, dass das Gesetz eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen dem ersten gynäkologischen Termin und dem Schwangerschaftsabbruch vorsieht.
Das CHL und Planning Familial arbeiten zusammen, um Ihnen einen garantierten Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu bieten!